Letzte Aktualisierung: 24.09.2026

Diese Richtlinie erläutert, wie journofeedza.info unter https://1219.neurogena.net mit Urheberrechten, Bildrechten, Quellenangaben, sachlichen Korrekturen und Hinweisen auf mögliche Rechtsverletzungen umgeht. Sie richtet sich an Leserinnen und Leser, Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber, Interviewpartnerinnen und Interviewpartner sowie Personen, die von einer Veröffentlichung betroffen sein könnten. journofeedza.info ist ein nichtkommerzielles redaktionelles Magazin mit Interviews. Diese Seite dient der transparenten Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

1. Geltungsbereich und rechtlicher Rahmen

Massgeblich für diese Richtlinie ist das schweizerische Recht, insbesondere das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, UrG). Je nach Inhalt können zudem Vorschriften zum Persönlichkeitsschutz, zum Recht am eigenen Bild, zum Datenschutz sowie weitere zivil- oder strafrechtliche Bestimmungen relevant sein. Die rechtliche Beurteilung hängt stets von den konkreten Umständen ab, etwa von der Art des Werks, dem Verwendungszweck, dem Umfang einer Übernahme und dem öffentlichen Interesse an einer Berichterstattung.

Diese Richtlinie beschreibt redaktionelle Grundsätze und Verfahrensabläufe. Sie begründet weder eine automatische Pflicht zur Veröffentlichung noch eine Zusage, dass jede beanstandete Frage in einer bestimmten Weise entschieden wird. Gesetzliche Ansprüche und Rechte der betroffenen Personen bleiben unberührt.

2. Rechte an redaktionellen Texten, Bildern und Gestaltung

Die auf journofeedza.info veröffentlichten Beiträge, Interviews, Überschriften, Fotografien, Grafiken, Illustrationen, Zusammenstellungen und sonstigen redaktionellen Inhalte können urheberrechtlich oder durch weitere Rechte geschützt sein. Soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, bleiben die Rechte bei den jeweiligen Urheberinnen und Urhebern, Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern oder bei journofeedza.info, soweit diesem die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt wurden.

Leserinnen und Leser dürfen Inhalte für den persönlichen, privaten Gebrauch abrufen und nutzen, soweit dies nach schweizerischem Recht zulässig ist. Eine weitergehende Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, systematische Übernahme, Bearbeitung, Verbreitung oder kommerzielle Nutzung wesentlicher Inhalte bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der zuständigen Rechteinhaberin oder des zuständigen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für vollständige Artikel, Bilddateien, Bildserien, Datenzusammenstellungen und wiederkehrende redaktionelle Formate.

Das blosse Auffinden eines Inhalts im Internet bedeutet nicht, dass dieser frei weiterverwendet werden darf. Auch bei einer Nennung von journofeedza.info oder einer Quellenangabe können zusätzliche Rechte berührt sein. Wer Inhalte übernehmen möchte, sollte vorab klären, ob eine gesetzliche Ausnahme greift oder eine Einwilligung erforderlich ist.

3. Zulässige Zitate und korrekte Quellenangaben

Das schweizerische Urheberrecht kann Zitate erlauben, wenn sie der Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dienen und ihr Umfang durch diesen Zweck gerechtfertigt ist. Ein Zitat darf nicht dazu verwendet werden, den eigentlichen Inhalt eines fremden Werks zu ersetzen oder dessen wirtschaftliche Verwertung unangemessen zu beeinträchtigen. Die Übernahme muss in einen eigenen gedanklichen oder redaktionellen Zusammenhang eingebettet sein.

Bei Zitaten sind die Quelle und, soweit üblich oder möglich, die Urheberschaft anzugeben. Eine Quellenangabe heilt jedoch keine unzulässige Übernahme. Umgekehrt bedeutet eine kurze Bezugnahme auf einen Beitrag von journofeedza.info nicht automatisch, dass eine Zustimmung nötig ist; entscheidend sind Zweck, Umfang und die weiteren Umstände des Einzelfalls. Bei Fotografien, Grafiken und anderen visuellen Werken ist besondere Zurückhaltung geboten, weil bereits kleine Übernahmen rechtlich relevant sein können.

journofeedza.info achtet bei eigenen Veröffentlichungen auf nachvollziehbare Quellenangaben, soweit dies redaktionell möglich, rechtlich geboten und mit dem Schutz von Quellen vereinbar ist. Vertrauliche Quellen, schutzwürdige Interessen oder die Sicherheit betroffener Personen können einer vollständigen Offenlegung entgegenstehen. Eine nicht öffentlich genannte Quelle bedeutet daher nicht, dass keine redaktionelle Prüfung stattgefunden hat.

4. Bilder, Persönlichkeitsrechte und Interviewmaterial

Bei Bildern sind neben Urheberrechten häufig weitere Rechte zu beachten, insbesondere Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen. Das gilt auch für Tonaufnahmen, Videos, Namen, Zitate und Informationen, die eine Person identifizierbar machen können. Redaktionelle Veröffentlichungen werden im jeweiligen Kontext beurteilt. Dabei können Einwilligungen, das öffentliche Interesse, die Rolle einer Person im öffentlichen Leben, der Anlass der Aufnahme und schutzwürdige Gegeninteressen eine Bedeutung haben.

Interviews werden als redaktionelle Inhalte behandelt. Aussagen können aus Gründen der Verständlichkeit, Länge und journalistischen Form bearbeitet werden, ohne ihren Sinn zu verfälschen. Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner haben nicht allein aufgrund der Teilnahme Anspruch auf eine Veröffentlichung, auf eine bestimmte Platzierung oder auf die vollständige Übernahme sämtlicher Aussagen. Gleiches gilt für eingereichte Bilder, Dokumente oder Hintergrundinformationen: Eine Übermittlung an die Redaktion ist keine Zusage zur Nutzung.

Wer der Ansicht ist, dass ein Bild, ein Zitat oder eine Personenbezeichnung Rechte verletzt oder einen unzutreffenden Eindruck vermittelt, kann dies nach dem unten beschriebenen Verfahren melden. Für eine sachgerechte Prüfung sind eine genaue Bezeichnung der beanstandeten Stelle und eine nachvollziehbare Begründung besonders wichtig.

5. Redaktionelle Sorgfalt, sachliche Korrekturen und Gegendarstellung

Journalistische Arbeit kann komplexe, zeitkritische oder umstrittene Themen betreffen. journofeedza.info bemüht sich um eine sorgfältige Recherche, eine faire Wiedergabe wesentlicher Positionen und eine klare Trennung von überprüfbaren Tatsachen, zugeschriebenen Aussagen und redaktioneller Einordnung. Fehler können trotz angemessener Sorgfalt vorkommen. Hinweise auf konkrete sachliche Fehler werden ernst genommen und anhand verfügbarer Quellen sowie des redaktionellen Kontexts geprüft.

Eine Korrektur ist insbesondere dann naheliegend, wenn eine überprüfbare Tatsachenbehauptung falsch, unvollständig in einem irreführenden Sinn oder einer falschen Person, Quelle oder Zeit zugeordnet wurde. Bei Änderungen kann eine Berichtigung, Ergänzung, Klarstellung, Entfernung oder eine andere angemessene Massnahme in Betracht kommen. Nicht jede abweichende Einschätzung, Kritik oder Meinungsverschiedenheit stellt einen sachlichen Fehler dar.

Personen, die durch eine Darstellung in ihrer Persönlichkeit betroffen sein könnten, können eine Stellungnahme oder Gegendarstellung verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein entsprechendes Begehren sollte klar als solches bezeichnet, auf die konkrete Veröffentlichung bezogen und in einer Form eingereicht werden, die eine Prüfung ermöglicht. Die Redaktion prüft solche Anliegen im Licht des anwendbaren schweizerischen Rechts und der journalistischen Verantwortung. Eine Gegendarstellung ist kein Mittel, um eine missliebige, aber sachlich vertretbare Berichterstattung ohne Weiteres zu unterdrücken.

6. Meldung möglicher Urheberrechts- oder Rechtsverletzungen

Wenn Sie glauben, dass ein Inhalt auf journofeedza.info Ihre Urheberrechte, verwandten Schutzrechte, Bildrechte, Persönlichkeitsrechte oder andere rechtlich geschützte Positionen verletzt, bitten wir um eine möglichst vollständige Mitteilung. Allgemeine Vorwürfe oder pauschale Forderungen erschweren die Prüfung. Eine Meldung soll in gutem Glauben erfolgen und nur Tatsachen enthalten, die nach bestem Wissen zutreffen.

Bitte senden Sie Ihre Meldung an [email protected]. Sie können uns auch telefonisch unter +41332430018 oder schriftlich an Brunnhüsiweg 4, 3653 Oberhofen am Thunersee, die Schweiz, erreichen. Für eine zügige Zuordnung ist die Kontaktaufnahme per E-Mail besonders geeignet, wenn Sie die beanstandete Veröffentlichung genau bezeichnen und vorhandene Unterlagen beilegen können.

Angaben für eine prüffähige Meldung

  • Ihr vollständiger Name und eine verlässliche Kontaktmöglichkeit, unter der Rückfragen beantwortet werden können;
  • eine genaue Bezeichnung des beanstandeten Inhalts auf journofeedza.info, etwa Titel, Veröffentlichungsdatum, Abschnitt, Bildbeschreibung oder eine möglichst präzise Fundstelle;
  • eine verständliche Erklärung, welches Recht Sie geltend machen und weshalb Sie selbst Rechteinhaberin, Rechteinhaber oder zur Vertretung berechtigt sind;
  • bei Urheberrechtsanliegen eine Beschreibung des geschützten Werks sowie, soweit vorhanden, Angaben zu dessen ursprünglicher Veröffentlichung oder zu Ihrem Rechteerwerb;
  • bei Bild-, Persönlichkeits- oder Tatsachenbehauptungen eine konkrete Darlegung, welche Aussage, Abbildung oder Zuordnung beanstandet wird und welche Korrektur, Entfernung, Ergänzung oder sonstige Massnahme Sie anregen;
  • Unterlagen oder Tatsachen, welche die Meldung stützen, soweit deren Übermittlung rechtlich zulässig ist;
  • eine Erklärung, dass Ihre Angaben nach bestem Wissen richtig sind und dass Sie die Meldung in gutem Glauben einreichen.

Bitte übermitteln Sie nur Informationen, die für die Prüfung erforderlich sind. Besonders schützenswerte oder vertrauliche Angaben sollten nur übermittelt werden, wenn dies notwendig und rechtlich zulässig ist. Falls Unterlagen nicht weitergegeben werden können, kann eine nachvollziehbare Beschreibung ihres Inhalts und ihrer Relevanz hilfreich sein.

7. Prüfung, Rückmeldung und mögliche Massnahmen

Nach Eingang einer hinreichend konkreten Meldung prüft journofeedza.info den Sachverhalt angemessen. Je nach Komplexität kann dies eine redaktionelle Prüfung, die Sichtung vorgelegter Nachweise, die Einholung zusätzlicher Informationen oder die Gegenüberstellung unterschiedlicher Darstellungen umfassen. Eine Meldung führt nicht automatisch zur Entfernung eines Inhalts. Ebenso kann eine fehlende sofortige Antwort nicht als Anerkennung oder Zurückweisung eines Anspruchs verstanden werden.

Wenn sich ein hinreichend begründeter Hinweis bestätigt oder ein relevantes Risiko erkennbar ist, kann journofeedza.info den Inhalt vorläufig einschränken, korrigieren, ergänzen, mit einem Hinweis versehen, anonymisieren, bearbeiten oder entfernen. In geeigneten Fällen kann die Redaktion die betroffene Autorin, den betroffenen Autor, eine Interviewperson oder andere beteiligte Personen um Stellungnahme bitten. Massnahmen richten sich nach dem Einzelfall und berücksichtigen sowohl die geltend gemachten Rechte als auch die Informationsfreiheit und das öffentliche Interesse an der Berichterstattung.

Das schweizerische Recht kennt für solche Fälle kein einheitliches automatisches Verfahren mit standardisierter Gegenmeldung und einer starren Regel für wiederholte Beanstandungen. Deshalb wird jede substantiierte Angelegenheit eigenständig geprüft. Wer von einer Meldung oder einer redaktionellen Massnahme betroffen ist, kann seine Sicht der Dinge mit konkreten Unterlagen und einer präzisen Begründung mitteilen. Gesetzliche Rechtsbehelfe bleiben davon unberührt.

8. Schutz journalistischer Integrität

journofeedza.info schützt die Unabhängigkeit redaktioneller Entscheidungen. Hinweise auf mögliche Fehler oder Rechtsverletzungen sind willkommen und werden nach ihrer Substanz beurteilt. Sie dürfen jedoch nicht dazu dienen, kritische oder rechtmässige Berichterstattung durch Druck, unbelegte Behauptungen oder wiederholte gleichlautende Aufforderungen zu verhindern. Die Redaktion entscheidet eigenständig über Themen, Recherchewege, Gewichtung, Veröffentlichung, Korrekturen und Aktualisierungen.

Eine Beanstandung wird nicht allein deshalb abgelehnt, weil sie von einer betroffenen oder kritisierten Person stammt. Umgekehrt begründet die blosse Behauptung einer Rechtsverletzung noch keinen Anspruch auf Entfernung. Entscheidend sind überprüfbare Angaben, der konkrete Inhalt und die rechtliche sowie journalistische Gesamtwürdigung. Soweit eine Stellungnahme in die Berichterstattung aufgenommen wird, erfolgt dies nach redaktionellen Kriterien und unter Beachtung berechtigter Schutzinteressen.

9. Missbräuchliche Meldungen und unzutreffende Angaben

Meldungen sollen nicht missbräuchlich eingesetzt werden. Wer bewusst falsche Angaben macht, Rechte Dritter ohne Berechtigung geltend macht, Beweismittel verfälscht oder eine Meldung ausschliesslich zur Einschüchterung, Zensur oder Behinderung journalistischer Arbeit verwendet, kann eine sachgerechte Prüfung beeinträchtigen. journofeedza.info kann in solchen Fällen zusätzliche Nachweise verlangen, die Bearbeitung auf die nachweislich relevanten Punkte beschränken oder unbegründete Wiederholungen nicht weiterverfolgen.

Diese Regel dient dem Schutz aller Beteiligten: Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber sollen wirksame Hinweise geben können, während Autorinnen, Autoren, Interviewpartnerinnen und Interviewpartner sowie die Öffentlichkeit vor unbelegten Eingriffen in zulässige Berichterstattung geschützt werden. Die Beurteilung einer Meldung erfolgt nicht nach der Lautstärke einer Forderung, sondern nach ihrer Nachvollziehbarkeit und den verfügbaren Tatsachen.

10. Kontakt, Änderungen und Anwendbarkeit

Fragen zu dieser Richtlinie, Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen und Anliegen zu Korrekturen können an [email protected] gerichtet werden. Telefonisch ist journofeedza.info unter +41332430018 erreichbar. Schriftliche Mitteilungen können an Brunnhüsiweg 4, 3653 Oberhofen am Thunersee, die Schweiz, gesendet werden. Bitte geben Sie bei jeder Anfrage an, auf welchen Inhalt und welches Anliegen sie sich bezieht.

journofeedza.info kann diese Richtlinie anpassen, wenn sich redaktionelle Abläufe, rechtliche Anforderungen oder die Struktur des Angebots ändern. Massgeblich ist die jeweils auf https://1219.neurogena.net veröffentlichte Fassung mit dem oben genannten Aktualisierungsdatum. Änderungen dieser Richtlinie schränken zwingende gesetzliche Rechte nicht ein und ersetzen keine individuelle rechtliche Prüfung.